Gesellschaftssitz: L-6743 Grevenmacher, 11, Grueweréck.
H. R. Luxemburg F836.
Koordinierte Satzung gemäss dem Protokoll der Generalversammlung vom 6. Juli 2004
Der Verein führt den Namen EUROPEAN ORGANISATION OF TRAINING AND EDUCATION, A.s.b.l., (abgekürzt EOTE, A.s.b.l.) nachstehend «Verein» genannt. Der Sitz des Vereins ist 11, Grueweréck, L-6743 Grevenmacher.
Dr. Schemann, Birgitt Karin, Diplom Pädagoge, Rieslingweg 16, D-54329 Konz, deutsch
Poweleit, Andreas Dirk, Betriebswirt, Im Pfaffenacker 2, D-56218 Mülheim-Kärlich, deutsch
Thommes Jan-A, Trainer in der Erwachsenenbildung, 31, rue de la Semois, L-2533 Luxembourg, luxemburgisch
Sauer Judith, Werbekauffrau, Konstantinstraße 54, D-54329 Konz, deutsch
Schmitt Christoph, Diplom Sozialpädagoge, Supervisor DGSV, Am Kieselhumes 96, D-66123 Saarbrücken, deutsch
Kornfeld Martin, Verkaufsleiter Eichenweg 3, D-64331 Weiterstadt, deutsch
Pasha Zeeshan, Verkaufstrainer Gartenstraße 14, D-64331 Weiterstadt, deutsch
Möller Markus Heinz, Verkaufsleiter Am Schinnergraben 66, D-55129 Mainz, deutsch
Zweck des Vereins ist es:
(1) Einheitliche und praxisorientierte Aus-, Fort und Weiterbildungsrichtlinien nach europäischen Standard für die Berufsbilder des fachlichen Trainers und Beraters sowie Führungskräfte zu entwickeln und festzulegen.
(2) Schaffung eines in der Wirtschaft anerkannten europäischen Qualitätssiegels für Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die nach den Qualitätsrichtlinien des Vereins durchgeführt werden.
(3) Die Abnahme von Prüfungen der Teilnehmer, die nach den Ausbildungsrichtlinien des Vereins ausgebildet wurden sowie die Vergabe von Diplomen.
(4) Zertifizierungen von Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen sowie Lehrbefugte, die nach den Qualitäts- und Ausbildungsrichtlinien des Vereins ausbilden.
(5) Schaffung, Organisation und Durchführung einer EOTE-Club-Mitgliedschaft für Nichtmitglieder des Vereins als Basis für einen Informations- und Kommunikationsaustausch.
(6) Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit für die Ziele des Vereins
Der Zweck ist weder auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf Erwerb ausgerichtet. Etwaige Gewinne sind ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke zu verwenden.
Die Dauer des Vereins ist unbefristet.
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(a) Der Verein besteht aus:
- mindestens 5 ordentlichen Mitgliedern sowie
- außerordentlichen Mitgliedern (Sponsoren) und
- Ehrenmitgliedern
Von allen Mitgliedern werden die gesetzlich erforderlichen Angaben (Name, Vorname, Beruf, Adresse, Nationalität) vom Sekretär verzeichnet. Änderungen dieser Angaben sind dem Sekretär innerhalb 6 Monaten mitzuteilen.
(1) Ordentliche Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.
(2) Außerordentliche Mitglieder können auf Beschluss des Vorstandes alle natürlichen Personen ab 18 Jahre oder juristischen Personen werden. Außerordentliche Mitglieder haben das Recht, an allen Veranstaltungen teilzunehmen, aber bei der Generalversammlung kein Stimmrecht und können nicht in den Vorstand gewählt werden. Mitgliedsbeiträge oder Spenden dienen ausschließlich den Zielen des Vereins.
(3) Ehrenmitglieder können alle Mitglieder werden, die aufgrund ihrer besonderen Verdienste um den Verein vom Vorstand vorgeschlagen und von der Generalversammlung dazu ernannt wurden. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder.
(b) Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist beim Vorstand schriftlich zu beantragen. Ein Anspruch auf Erteilung einer Mitgliedschaft besteht nicht. Der Vorstand kann den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(c) Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht an Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins, teilzunehmen. Jedes ordentliche Mitglied hat das aktive und passive Wahlrecht bei der Generalversammlung und kann sich durch ein anderes, schriftlich bevollmächtigtes Mitglied vertreten lassen. Jedes Mitglied hat Anspruch auf ein Exemplar der Vereinsstatuten, die es bei seinem Beitritt anerkennt und deren Verpflichtungen es sich unterwirft. Dazu gehören die Unterstützung des Vereins und die Erreichung seiner Ziele und die Einhaltung der gefassten Beschlüsse.
(d) Erlöschen der Mitgliedschaft durch
Ableben oder
Erlöschen der juristischen Person oder
Austritt. Dieser kann jederzeit ohne Angabe von Gründen erfolgen und ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Oder
Ausschluss. Die Gründe für einen Ausschluss sind gegeben, wenn ein Mitglied gegen die Statuten verstößt oder gegen die Vereinsinteressen handelt. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes mit zwei Drittel Stimmenmehrheit und kann mit schriftlicher Einspruchsmöglichkeit bei der GV angefochten werden. Bei zwei Drittel Stimmenmehrheit der GV ist der Beschluss des Vorstandes aufzuheben. Der Ausschluss wird per Einschreiben dem Mitglied zugestellt.
Die Mittel des Vereins werden aufgebracht durch
- Mitgliedsbeiträge
- freiwillige Spenden
- Subventionen
- Reinerträge aus Veranstaltungen jeder Art
- allen anderen gesetzlich erlaubten Einkünften.
ad Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag für das jeweilige Vereinsjahr wird alljährlich bei der Generalversammlung festgelegt. Der maximale, von den Mitgliedern zu entrichtenden Beitrag, darf den Betrag von EUR 2.500,- /Jahr nicht überschreiten.
Die Organe des Vereins sind:
- der Vorstand
- ein Kassenprüfer
- die Generalversammlung
ad Vorstand
Der Vorstand besteht aus
- dem Präsidenten
- dem Vizepräsidenten
- einem oder mehreren Sekretären
- einem Kassierer
- Vorstandsmitgliedern mit und ohne besondere Funktionen
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 ordentlichen Mitgliedern. Der Verein wird nach innen, nach außen und vor Gericht vertreten und ist auch zeichnungsberechtigt durch folgende Vorstandsmitglieder:
- der Präsident und der Vizepräsident gemeinsam oder
- der Kassierer mit dem Präsidenten oder Vizepräsidenten gemeinsam.
Die Zeichnungsberechtigung oder gesetzliche Vertretung muss durch zwei verschiedene Vorstandsmitglieder ausgeübt werden.
Zu Vorstandsmitgliedern kann jedes ordentliche Mitglied gewählt werden. Der Präsident und die Vorstandsmitglieder werden von der Generalversammlung für die Dauer von fünf Vereinsjahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Anzahl der Vorstandsmitglieder, jedoch nur bei Anwesenheit des Präsidenten oder des Vizepräsidenten beschlussfähig und fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.
Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes während des Vereinsjahres kann vom Vorstand ein Ersatzmitglied ernannt werden, dessen Mandat bei der nächstfolgenden Generalversammlung zu bestätigen ist, andernfalls erlischt dieses unverzüglich. Über alle Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu führen.
Ein Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.
ad Kassenprüfer
Der Kassenprüfer unterstützt den Kassier bei seiner Funktion und überprüft mindestens einmal pro Vereinsjahr die Kassenführung. Der Kassenprüfer hat für die Generalversammlung den Rechnungsabschluss unter Beisein eines Vorstandsmitgliedes zu prüfen und ihn dann zu bestätigen.
ad Generalversammlung, nachfolgend kurz «GV» genannt
(1) Die GV hat in den ersten sechs Monaten des Kalenderjahres stattzufinden.
(2) Außerordentliche GVs können mit einer entsprechenden Begründung vom Vorstand einberufen werden, sowie auch dann, wenn von mindestens einem Fünftel der Mitglieder ein schriftlicher Antrag gestellt wird.
(3) Die Einladung zur GV erfolgt mindestens 14 Tage vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
(4) Jedes Mitglied hat das Recht an der GV teilzunehmen und Anträge zur GV zu stellen. Diese müssen mindestens eine Woche vor der GV schriftlich eingereicht werden.
(5) Der GV obliegen
- Entgegennahme des Jahresberichtes, des Rechnungsabschlusses und des Kassenprüfungsberichtes
- Entlastung und Neuwahl des Kassenprüfers
- Entlastung und Neuwahl des Vorstandes
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Beratung und Beschließung aller vom Vorstand oder den Mitgliedern gestellten Anträge
- Änderungen der Vereinsstatuten.
Die GV ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Ist die erforderliche Mindestanzahl zur festgesetzten Stunde nicht anwesend, kann der Vorstand eine halbe Stunde später die GV ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden abhalten. Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder verfügen über je eine Stimme. Ein Antrag gilt bei einfacher Stimmenmehrheit als angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen oder gegebenenfalls durch vorherigen Beschluss in schriftlicher Form geheim.
Eine Änderung der Statuten muss auf der Tagesordnung der Einladung,-zur GV ausdrücklich angekündigt werden.
Zur Änderung der Statuten ist die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Falls diese Bedingung nicht erfüllt ist, muss eine neue GV einberufen werden. Bei dieser neuerlichen GV ist die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern oder Vollmachten erforderlich.
Die Beschlüsse einer GV hinsichtlich jeder Änderung dieser Statuten werden im Monat ihres Beschlusses Im Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations, veröffentlicht.
Für eine freiwillige Auflösung ist die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Falls diese Bedingung nicht erfüllt ist, muss eine neue GV einberufen werden. Bei dieser neuerlichen GV ist die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern oder Vollmachten erforderlich.
Im Falle einer freiwilligen Auflösung des Vereins wird, nach Begleichung aller Verbindlichkeiten des Vereins, das Restvermögen einem wohltätigen Zweck zur Verfügung gestellt.
Soweit das Gesetz vom 21. April 1928, A.s.b.I. nicht anders bestimmt, entscheidet der Vorstand mit Mehrheit von zwei Drittel aller Vorstandsmitglieder in allen Fällen, die durch diese Statuten unberücksichtigt bleiben. Die deutsche Version der Vereinsstatuten ist die Originale und ist, im Falle von Übersetzungen, maßgeblich.
Für die Vereinigung:
Dr. Birgitt Schemann, Präsidentin; Andreas Poweleit, Vize-Präsident; Zeeshan Pasha, Kassierer; Judith Sauer, Sekretärin Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen; Martin Kornfeld, Projektvorstand; Christoph Schmitt, Gründungsmitglied; Jan Thommes, Gründungsmitglied; Markus Möller, Gründungsmitglied
Unterschriften.
Enregistré à Luxembourg, le 30 novembre 2004, réf. LSO-AW07215. – Reçu 28 euros.
Le Receveur (signé): D. Hartmann.
(104442.3/680/160) Déposé au registre de commerce et des sociétés de Luxembourg, le 23 décembre 2004.